TDDDG-Auskunftsanspruch gegen E-Mail-Provider auf Kundendaten

Der Anspruch auf Auskunft gegen einen E-Mail-Dienstleister als "Anbieter digitaler Dienste" gemäß § 21 Abs. 2 TDDDG ist ein Hilfsanspruch zur Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche gegen Dritte, die rechtswidrige Inhalte in Plattformen veröffentlicht haben. Er dient der Erleichterung der Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche eines Verletzten gegen den Verletzter, wenn dessen Kontaktdaten nicht bekannt sind.

Eigenschaft

  • Prüfschema Lebenssachverhalt
  • Anspruchsgrundlage
  • kostenlos

Veröffentlichungsdatum

20.03.2025

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